Navigation überspringen
Privatkunden
Firmenkunden
Junge Kunden
Wir für Sie
Online Banking
Ansprechpartner
Telefon: 0 39 21 - 92 50
Bankleitzahl: 81063238
BIC: GENODEF1BRG
Übersicht | Kontakt | AGB + Sonderbedingungen | Impressum | Nutzungsbedingungen | Datenschutzhinweis | Vermittler-Info

Terminal für Gesundheitskarten

 

Die elektronische Gesundheitskarte kommt – und CardProcess ist dabei

Unsere Konditionen in der Übersicht


TerminaltypMiete (48 Monate)Miete (60 Monate)
Artema medHybrid V329,50 Euro26,50 Euro
Technikerinstallation165 Euro165 Euro

Die Gesundheitskarte kommt – und mit dem Aufbau der Telematik im Gesundheitswesen startet eines der größten deutschen IT-Projekte.

Was passiert im Einzelnen? Die Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) werden bis Ende des Jahres an mindestens zehn Prozent ihrer Versicherten die elektronische Gesundheitskarte (eGK) ausreichen – andernfalls kürzt die Bundesregierung ihre GKV-Zuschüsse.

Bevor jedoch die Krankenkassen ab dem vierten Quartal 2011 die eGK an ihre Mitglieder ausgeben, müssen Ärzte, Psychotherapeuten, Zahnärzte und Krankenhäuser im so genannten Basis-Rollout mit den Lesegeräten für die eGK ausgestattet werden.

Nachdem Praxen und Krankenhäuser im Kammerbezirk Nordrhein schon im Herbst 2009 ausgerüstet wurden, müssen nun alle übrigen niedergelassenen Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten und Krankenhäuser ihre Einrichtungen bis 30. September 2011 eGK-fähig machen. Anschließend beginnen die Krankenkassen damit, die Gesundheitskarte schrittweise an ihre Versicherten zu verschicken.

Zum Ausgleich für die erforderlichen Investitionen erhalten Praxen und Krankenhäuser eine Pauschale für die Anschaffung der benötigten Kartenterminals und eine weitere Pauschale für deren Installation. Die Kosten werden allerdings nur für die Beschaffung von Geräten erstattet, die von der zuständigen Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte (gematik) die Zulassung nach eHealth-BCS haben. Das Kombi-Terminal medHybrid für die eGK und Bezahlkarten von Hypercom hat diese Zulassung.
Pauschale Kostenerstattung von bis zu 850 Euro

Für die Ausstattung der Praxen wurden folgende Pauschalen vereinbart:

- für die Anschaffung eines stationären 
  eHealth-BCS-Kartenterminals 355 Euro
- für die Installation 215 Euro
- für die Anschaffung eines mobilen Kartenterminals 280 Euro

Die Kostenerstattung für Ärzte und Psychotherapeuten erfolgt über die regionalen Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KV und KZV). Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Behörde.

Wichtig ist vor allem: Die Pauschalen werden nach dem derzeitigen Stand nur gewährt, sofern die Terminals bis zum 30. September 2011 angeschafft wurden. Anträge, die nach diesem Stichtag bei den KVen und KZVen eingehen, werden laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung nicht mehr berücksichtigt. Die regionale KV bzw. KZV kann hiervon auch abweichen und den Zeitraum verkürzen. Näheres erfahren Sie bei ihrer zuständigen Ärztevereinigung.

Unser Angebot für Sie: zukunftssicher und komfortabel

IGeL-Leistungen haben in den letzten Jahren an Bedeutung zugenommen und werden auch in Zukunft einen hohen Stellenwert haben. Für die Abrechnung von Zuzahlungen, IGeL-Leistungen und von Leistungen für Privatpatienten akzeptieren viele Leistungserbringer schon heute Kartenzahlungen.

Das medHybrid ist indes mehr als ein Kartenzahlungssystem: Es bietet Ihnen Kartenzahlung und Verarbeitung von Krankenversichertenkarte (KVK) und eGK in einem Gerät. 

Ihre Vorteile 

- Zahlungen, die Sie heute durchführen, werden in der Regel 
  bereits am Folgetag auf Ihrem Konto gutgeschrieben
- im Vergleich zur Abwicklung über eine privatärztliche 
  Abrechnungsstelle, können Sie Geld sparen 
  (Porto, Mahnwesen, etc.)
- über die Zahlungsart girocard mit Geheimzahl ist Ihr Umsatz 
  garantiert 
- medHybrid ist mit den führenden 
  Praxisverwaltungssystemen kompatibel 
- einfache Anbindung an den Arbeitsplatz 
- investitionssicheres System für künftige technische 
  Anforderungen 
- medHybrid ist als zugelassenes Terminal förderungsfähig 
  durch KV und KZV


Über unser Servicekonzept stellen wir mit unseren Partnern sicher, dass Ihnen im Falle einer Gerätestörung schnell und qualifiziert geholfen wird. Unsere Partner haben langjährige Erfahrung mit Kartenzahlungen und Praxisverwaltungssystemen. Im Falle eines Defektes tauschen wir das Gerät in der Regel innerhalb von 24 Stunden aus. Je nach Wartungsform bekommen Sie das Ersatzgerät über Paketdienst, oder ein Techniker installiert das Gerät direkt in Ihrer Praxis. 

Nutzen Sie die Sicherheit und den Komfort des medHybrid 

Übrigens: Über unsere Kooperationspartner bieten wir Ihnen auch Lesegeräte ohne Zahlungsfunktion für die ausschließliche Verarbeitung der eGK und auch mobile eGK-Lesegeräte an. Alle Systeme sind von der gematik zugelassen und förderungsfähig. 

Überzeugt? Gerne stehen wir Ihnen für ein Beratungsgespräch zur Verfügung.