Wer spendet, hilft nicht nur Bedürftigen, sondern tut sich auch selbst etwas Gutes: Spenden löst Glücksgefühle aus, wie Forscher herausgefunden haben. Zudem sind Spenden unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich absetzbar. Doch aufgrund der hohen Anzahl an verschiedenen Spendenorganisationen sind viele verunsichert, welche gemeinnützige Einrichtung sie unterstützen sollen. Bei Ihrer Volksbank Jerichower Land eG finden Sie nützliche Tipps rund um das Thema Spenden.
Tipps rund um das Thema Spenden
Mit Spenden helfen und Steuern sparen
Richtig spenden und helfen
Seriöse Spendenorganisationen
Auf Spenden sind nicht nur Organisationen angewiesen, die Menschen oder Tiere in Not retten. Auch Vereine, Stiftungen, künstlerische oder wissenschaftliche Einrichtungen sowie Parteien finanzieren ihre Arbeit ganz oder teilweise mithilfe von Spenden. Damit Ihr Geld dem gewünschten Zweck zugutekommt, empfiehlt es sich, vorher nähere Informationen über die Spendenorganisation zu sammeln. Einen Anhaltspunkt für seriöse Organisationen bieten Spendensiegel. Das bekannteste Siegel stammt vom Deutschen Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI). Die Spenderberatung des Zentralinstituts weist zudem auch auf Organisationen und Initiativen hin, die nicht vertrauenswürdig sind.
So kommt mehr von Ihrer Spende an
- Spenden Sie an wenige Organisationen, damit der Verwaltungs- und Werbeaufwand je Organisation in einem angemessenen Verhältnis zur Spendenhöhe bleibt.
- Geldspenden helfen in der Regel mehr als Sachspenden, da sie sich passgenauer und mit weniger Verwaltungsaufwand einsetzen lassen. Ausnahmen sind zum Beispiel lokale Kleiderkammern. Achten Sie aber auch hier darauf, an welchen Sachen es mangelt.
- Einer Organisation, die Sie als seriös einstufen, sollten Sie Kompetenz zutrauen. Binden Sie Ihre Spende daher möglichst nicht an einen Zweck. Mit einer freien Spende bleibt die Organisation in ihrer Arbeit flexibler und effizienter.
Vorsicht bei Spendenaufforderungen
Lassen Sie sich weder emotional noch zeitlich unter Druck setzen. Spenden sind freiwillige Zuwendungen für einen gemeinnützigen Zweck Ihrer Wahl und sollten niemals unter Zwang erfolgen. Seien Sie besonders kritisch bei Spendenaufforderungen an Ihrer Haustür, auf der Straße, in Ihrem Briefkasten oder Ihrem E-Mail-Posteingang. Ergreifen Sie lieber selbst die Initiative und suchen Sie sich Spendenzweck und Organisation in Ruhe aus.
Geldspenden steuerlich absetzen
Rechtzeitig informieren
Spenden an gemeinnützige Einrichtungen, Stiftungen und Vereine können Sie grundsätzlich steuerlich absetzen. Eine entsprechende Steuerminderung unterliegt jedoch einigen Voraussetzungen. Damit Sie Ihre Spende steuermindern geltend machen können, muss zum Beispiel die Spendenorganisation dem Finanzamt nachgewiesen haben, dass sie einem mildtätigen, gemeinnützigen oder kirchlichen Zweck im Sinne der Abgabenordnung dient. Hinzu kommt, dass die Steuerbescheinigung dem amtlichen Muster entsprechen muss. Informieren Sie sich daher frühzeitig bei Ihrem Steuerberater, ob Ihre Spende steuerlich absetzbar ist.
Spendenbescheinigung gut aufbewahren
Wer seine Spenden steuermindernd geltend machen möchte, sollte seine Spendennachweise gut aufbewahren. Zwar müssen Sie seit 2018 die Spendenbescheinigung nicht mehr Ihrer Steuererklärung beifügen, doch gilt seitdem eine Belegvorhaltepflicht. Wenn das Finanzamt einen Nachweis fordert, müssen Sie diesen vorlegen können.
Für eine Spende von bis zu 300 Euro reicht grundsätzlich ein vereinfachter Nachweis, zum Beispiel ein Kontoauszug inklusive Beleg der Organisation. Bei höheren Beträgen kann ebenfalls der vereinfachte Nachweis ausreichend sein, zum Beispiel bei Spenden an juristische Personen des öffentlichen Rechts wie Universitäten und Schulen, oder wenn Sie bei Katastrophen wie einer Flut Geld an gemeinnützige Organisationen geben. Achtung: Für die Steuerjahre bis 2020 gilt der vereinfachte Zuwendungsnachweis nur für Spenden von bis zu 200 Euro. Erst bei Beträgen von über 300 Euro benötigen Sie in der Regel eine Bescheinigung vom Spendenempfänger.
Grundsätzlich akzeptieren viele Finanzämter Spenden von bis zu 100 Euro auch ohne Beleg, wenn Sie Ihrer Steuererklärung eine Auflistung der einzelnen Ausgaben und der Empfänger beilegen. Einen rechtlichen Anspruch darauf gibt es aber nicht.
Hinweis auf Beratung: Dieser Artikel gibt nur Anregungen sowie kurze Hinweise und erhebt damit keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Informationen können eine persönliche Beratung durch einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein nicht ersetzen.
Zuletzt aktualisiert am 5. September 2024